Energieaudit nach EN 16247-1
Forderung nach dem Energie-Dienstleistungsgesetz für große Unternehmen
Im Rahmen der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU fordert das Energiedienstleistungsgesetz, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, periodische Energieaudits durchführen. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle BAFA stellt eine öffentliche Liste von registrierten Energieauditoren bereit und überprüft in Stichproben die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentierung von Energieaudits.
Das Energieaudit ist in Abständen von vier Jahren durchzuführen.
Das Audit erfordert :
eine Datenerfassung der Energieflüsse und weiterer relevanter Bedingungen im Unternehmen,
Inspektion des Unternehmens und Betrachtung der Abläufe,
sowie eine Analyse der energiebezogenen Leistung, der Möglichkeiten zur Effizienzverbesserung und der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Die Dokumentation des Audits ist das Nachweisdokument gegenüber dem BAFA.
Als Alternative zum Energieaudit nach EN 16247-1 kann auch ein Managementsystem nach ISO 50001 nachgewiesen werden.
Was unterscheidet ein Energieaudit von einem Energiemanagementsystem?
Entgegen dem einmaligen (und alle vier Jahre wiederholten) Energieaudit ist ein Energiemanagementsystem auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ausgerichtet und an eine Verpflichtung des Top-Managements gekoppelt. Dabei geht es bei einem Energiemanagementsystem nicht nur um die Identifizierung von technischen Energieeffizienzmaßnahmen.
Ziel ist es, die Energieeffizienz dauerhaft und kontinuierlich zu verbessern und bei allen Prozessen und strategischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die auch im Rahmen der DIN EN ISO 50001 durchzuführende energetische Bewertung entspricht im Prinzip einer detaillierten Energieanalyse, wie sie auch die DIN EN 16247-1 verlangt. Insofern kann das Energieaudit auch als Vorstufe oder erste Grundlage für ein vollständiges und wirkungsvolles Energiemanagementsystem verstanden werden.