Ingenieurbüro Walter Fuchsenberger

Qualität - Umwelt - Energie

Aktuelles:  Zollformblatt 1449 für KMU ab 2015

 

Für kleine und mittlere Unternehmen, welche einen Antrag auf Steuerentlastung beim Hauptzollamt stellen wollen, wird es ab 2015 ernst!

Die Einführungsphase ist vorbei, jetzt muss ein vollständiges "Alternatives System" nach §3 SpAEfV nachgewiesen werden.

Das ist wahlweise ein vereinfachtes Energieaudit nach Anlage 1 der SpAEfV,
oder ein vereinfachtes Managementsystem  nach Anlage 2 der SpAEfV.

Das System nach Anlage 2 stellt folgende Anforderungen:

1. Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
2. Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten
3. Bewertung der Einsparpotenziale
4. Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen

Zeitablauf im Jahre 2015:

Ein Begutachter, der durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zugelassen ist, besucht Ihr Unternehmen und bei Bedarf eine geeignete Auswahl von Standorten, sichtet Ihre Dokumentation und prüft diese auf Plausibilität und Wirksamkeit der Prozesse. 

 

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