Ingenieurbüro Walter Fuchsenberger

Qualität - Umwelt - Energie

Aktuelles:  Nicht alle KMU gelten als kleines oder mittleres Unternehmen !

 

Die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G betrifft alle Unternehmen, die kein KMU sind.
Unabhängig davon, ob es Produzenten oder Dienstleister sind.

Aber auch viele kleine und mittlere Unternehmen gelten in diesem Sinne als Nicht-KMU !

Das ist dann der Fall, wenn mehr als 25% des Kapitals von Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden) oder institutionellen Anlegern (z.B. Bank, Versicherung) kontrolliert werden (siehe auch BAFA-Merkblatt für Energieaudits vom 8.7.2015).

Wenn KMU in einem Unternehmensverbund integriert sind (mit Besitzanteilen an anderen Partnerunternehmen oder im Miteigentum von Partnerunternehmen), so gestaltet sich die KMU-Definition komplexer (siehe auch KMU-Benutzerhandbuch der Europäischen Kommission).

So finden sich plötzlich kleinere Vertriebe oder Dienstleister in der Eigenschaft als Nicht-KMU.

Das BAFA fordert in Stichproben den Nachweis über ein Energieaudit an. Das EDL-G droht in §12 ein empfindliches Bußgeld an, wenn das Audit nicht durchgeführt worden ist.

Bitte lassen Sie durch Ihre Steuerfachleute Ihre KMU-Eigenschaft prüfen !

Diese Hinweise sind nicht vollständig. Irrtum ist vorbehalten.